Weil Gesundheit oberste Priorität hat und die Kunden Ihrer Versicherungsnehmer mit zufriedenstellenden Ergebnissen nach Hause gehen sollen, ist es besonders wichtig, dass Kosmetiker ausreichend ausgebildet und qualifiziert sind. Aus diesem Grund sind risikoreiche Behandlungen bei uns nur versicherbar, wenn die behandelnden Personen über entsprechende Qualifikationen verfügen. Einige Behandlungen dürfen ausschließlich mit besonderer Zusatzqualifikation/Zulassung/Ausbildung ausgeführt werden. Hier finden Sie eine Übersicht:
Behandlung | Zulassung DE* | Zulassung AT* |
Wimpernlifting | Kosmetiker | Kosmetiker |
Fruchtsäurepeeling | Kosmetiker | Kosmetiker |
Laser-Haarentfernung | Kosmetiker | Kosmetiker |
IPL-Behandlung | Kosmetiker | Kosmetiker |
Celsiashape | Kosmetiker | Kosmetiker |
Needling | Kosmetiker | Kosmetiker |
Plasmapen | Kosmetiker | Kosmetiker |
Microblading | Kosmetiker | Kosmetiker |
Microdermabrasion | Kosmetiker | Kosmetiker |
Piercing | Kosmetiker | Kosmetiker |
Mesogun (je nach Nadellänge) | Heilpraktiker, Arzt | Arzt |
Dermabrasion | Arzt | Arzt |
Faltenunterspritzung* | Heilpraktiker, Arzt | Arzt |
mit Hyaluronsäure | Heilpraktiker, Arzt | Arzt |
mit PolyL Milchsäuren | Heilpraktiker, Arzt | Arzt |
mit Kollagen | Heilpraktiker, Arzt | Arzt |
Organlysaten | Heilpraktiker, Arzt | Arzt |
Unterspritzung mit Eigenblut | Arzt | Arzt |
Unterspritzung mit Eigenfett | Arzt | Arzt |
Unterspritzung mit Botox | Arzt | Arzt |
Unterspritzung anderer Präparate | Arzt | Arzt |
Kryolipolyse | Kosmetiker | Kosmetiker |
* Urteile zum Thema Unterspritzung z.B. OLG Karlsruhe, 17.02.2012 - 4 U 197/11
Diese Angaben basieren auf internen Analysen. Es besteht keine Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität. Bitte informieren Sie sich, vor der Aufnahme neuer Tätigkeiten/Behandlungen, ob Sie zur Durchführung dieser rechtlich zugelassen sind. Stand: August 2023