Schadensumme 160.000 Euro
Ein beratender Ingenieur übernahm die Projektplanung für die Weiterentwicklung einer Fertigungsanlage bei einem Maschinenbauunternehmen. Er legte den Projektablauf, das Budget sowie den Zeitplan fest. Im Verlauf der Planung wurde jedoch ein sicherheitsrelevantes Detail übersehen, das eigentlich bereits in einer frühen Phase mit einem eigenen Entwicklungs- und Prüfzyklus hätte berücksichtigt werden müssen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt fiel dieser Fehler auf, sodass der Zyklus nachgeholt und sämtliche Zwischenschritte neu durchgeführt werden mussten, was erhebliche Mehrkosten verursachte. Der Auftraggeber machte den Ingenieur für die entstandenen Mehrkosten verantwortlich.
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt die Verteidigung des Ingenieurs sowie die Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche.