Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um:
- Verträge & Beiträge
- Hiscox Online Anträge
- Services für Vermittler
- Schadenmeldungen
- u.v.m.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um:
Um aus unserem breiten Angebot das für Ihren Kunden passende Versicherungsprodukt zu finden, können Sie für Geschäftskunden unsere Hiscox Versicherungssuche nutzen. Außerdem können Sie sich an unseren Kundenservice unter 089 545 801 100 oder [email protected] wenden. Gemeinsam finden wir garantiert das beste Produkt für Ihren Kunden.
Nein. Die Gesamtzahl der Module ist frei wählbar. Sie können also beliebig viele Module wählen und kombinieren.
Die Module sind auch als Einzelprodukte verfügbar – mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht, die nur für Online Shops by Hiscox separat wählbar ist und sich ansonsten ausschließlich in der Kombination mit einer Berufs-/ Vermögensschadenhaftpflicht abschließen lässt.
Wussten Sie: Ihr Kunde kann auch einzelne Module in Form einer Teilkündigung abwählen, solange nicht BHV oder BU isoliert übrig bleiben.
Nein, die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur in Kombination mit der Berufs-/ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Sachversicherung oder Cyber-Versicherung wählbar.
Die von Hiscox angebotenen Haftpflichtversicherungen zeichnen sich alle durch die All-Risk-Deckung aus.
Der Vorteil: Es sind grundsätzlich alle branchentypischen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. So kann der Versicherungsnehmer mit einem Blick auf die Versicherungsausschlüsse im Bedingungswerk sehen, wie weit der Versicherungsschutz reicht.
Für Vermögensschäden wie auch BHV können wir nach entsprechender Risikoprüfung jeweils maximal 2 Millionen Euro im Onlineprozess und 25 Millionen Euro im Offline-Prozess darstellen.
Die Versicherungssteuernummer von Hiscox lautet:
Hiscox SA (HSA) DE:
HRB 238125
USt-IDNr. DE320201626
Versicherungssteuernr.: 802/V20000024429
Hiscox Assure SAS (HASAS) HASAS NL:
USt-IDNr. NL859113036B01
Versicherungssteuernr.: 859113036
Die Versicherungssteuernummer der Hiscox Versicherungspartner lauten:
Das hängt davon ab, ob Sie den Versicherungsantrag online oder schriftlich an uns gesendet haben.
1. Sie haben den Online Antrag ausgefüllt
Wenn Sie alle erforderlichen Felder ausgefüllt und die Antragsfragen mit „Ja“ beantwortet haben, können Sie das Angebot mit dem ermittelten Jahresbeitrag direkt über den Button «Vertrag kostenpflichtig abschließen» annehmen. Schließen Sie den Vertrag kostenpflichtig online ab, erhalten Sie bzw. Ihr Kunde zur Verifizierung umgehend einen Aktivierungslink per E-Mail, der ausgeführt werden muss. Ab dem Moment, in dem der Aktivierungslink ausgeführt wird, besteht Versicherungsschutz.
Haben Sie eine oder mehrere der Antragsfragen mit „Nein“ beantwortet, dann wird die Angebotsanfrage für eine individuelle Prüfung an unsere Mitarbeiter weitergeleitet. In diesem Fall können wir erst nach positivem Abschluss der individuellen Prüfung Versicherungsschutz anbieten.
2. Sie haben einen schriftlichen Antrag für eine Police gestellt
Unsere Underwriter prüfen den Versicherungsantrag und übersenden Ihnen ein Versicherungsangebot. Sobald Sie bzw. Ihr Kunde dieses Angebot annehmen, besteht Versicherungsschutz.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, fallen der Versicherungsbeginn und der Beginn des Versicherungsschutzes auf denselben Tag. Die Gewährung des Versicherungsschutzes ist abhängig von der rechtzeitigen Zahlung der Erstprämie.
Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Hiscox Online Antrag bzw. schriftlich gemachten Angaben ermittelt. Mit unserer Tarifauswahl und dem Bausteinrechner können Sie ein individuelles Angebot nach den Bedürfnissen Ihrer Kunden erstellen. In diesem Angebot wird auch der Jahresbeitrag berechnet. Die ermittelten Beiträge gelten unter der Voraussetzung, dass alle Fragen im Online Antrag mit „Ja“ beantwortet wurden.
Wie in der Beitragsrechnung abgegeben, wird der Versicherungsbeitrag monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich per Einzug vom Konto Ihres Kunden abgebucht. Im Rahmen der Antragsstellung benötigen wir eine Einzugsermächtigung und circa 14 Tage ab Versicherungsbeginn bzw. Antragsstellung wird bei Ihrem Kunden der Erstbetrag und ggf. die Folgebeiträge abgebucht.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Zahlplan auf Ihrer Rechnung. Sollte durch das Verschulden Ihres Kunden (z.B. Konto weist keine ausreichende Deckung auf) der erste Versicherungsbeitrag nicht vom Konto abbuchbar sein, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
Abhängig davon, ob sich Ihr Kunde im Antrag für die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend für die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01. eines Jahres) entscheidet, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01 des Folgejahres.
Besonderheit: Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.
Nein, solche Änderungen sind nur nach Aufforderung durch den Versicherer mitzuteilen. Hierzu erhalten Sie für Ihren Kunden einmal jährlich zusammen mit der Vertragsverlängerung eine E-Mail mit der Bitte, die Jahresmeldung auszufüllen. Durch die Beantwortung der bereits aus dem Antrag bekannten Fragen können Änderungen des versicherten Risikos unkompliziert ermittelt werden.
Besonderheit: Da die Haftpflichtversicherung nach Prinzip „All-Risk-Deckung“ aufgebaut ist, sind grundsätzlich alle berufstypischen Tätigkeiten versichert, ohne dass diese aufzuzählen sind. Die im Laufe des Jahres neu hinzukommenden Tätigkeiten sind daher ohne Meldung mitversichert, sofern sie nicht explizit unter die definierten Versicherungsausschlüsse fallen.
Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein neu hinzukommendes Risiko ebenfalls mitversichert ist, können sie uns gerne kontaktieren.
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die uns bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall vor Ende der Vertragslaufzeit eingetreten ist.
Mit dem Hiscox Online Antrag können Sie digital ein individuelles Angebot für Ihren Kunden erstellen, diesen gemeinsam bearbeiten und online abschließen. Ihre Vorteile: Prämieninformation in Echtzeit, Speicherfunktion als PDF, sofortiger Versicherungsschutz.
Die meisten unserer Produkte können Sie bequem online abschließen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Ja, für alle Geschäftskunden erhalten direkt nach dem Online-Abschluss einer Hiscox Versicherung eine Versicherungsbestätigung (PDF-Dokument) für Ihren Kunden, die alle relevanten Versicherungsinformationen inkl. der Policen-Nr. übersichtlich auflistet.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Vermittler mit Hiscox zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns über Ihr Interesse! Alle Details finden Sie auf unserer Website.
Um regelmäßig Informationen zu Produkten, Services oder Events zu erhalten, können Sie sich hier zu unserem kostenlosen Newsletter für Makler anmelden, den wir regelmäßig verschicken.
In unserer Vertriebs-Akademy erhalten Sie umfangreichen Support für Ihren Vertriebserfolg: News & Researches, IDD-Schulungen & Events, Vertriebskampagnen, digitale Vertriebstools und vieles mehr.
Ja, wir bieten regelmäßig nützliche IDD-Webinar zu unseren Produkten und Services an. Auf unserer Webinar-Seite finden Sie neben kommenden Webinaren, zu denen Sie sich anmelden können, auch Aufzeichnungen von vergangenen Webinaren.
Ja, über die Hiscox API-Schnittstellen (API = Application Programming Interface) können Sie Ihre Website mit unseren Online Anträgen verbinden. Wenn Sie unsere Versicherungen auf Ihrer Website integriert haben, können Sie alle Vorteile nutzen, die eine standardisierte, digitale Verbindung zu uns mit sich bringen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte bei Ihren bekannten Hiscox Ansprechpartner oder senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Anfrage API-Schnittstelle“. Ausnahme: Vermittler, mit denen wir bereits eine Sonderregelung für die Policen-Erstellung haben (Nummernblöcke).
Der Schaden ist unverzüglich zu melden, das heißt, Sie (oder Ihr Kunde selbst) sollten uns so schnell wie möglich informieren. Wir kümmern uns um alles Weitere. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, ob ein Schaden zu melden ist, rufen Sie uns einfach an.
Wir bitten Sie beziehungsweise Ihre Kundinnen und Kunden alle zusätzlichen Details zur Schadenmeldung umgehend nachzureichen. Bitte schicken Sie uns dafür eine E-Mail mit der Schadennummer, sofern bereits vergeben, im Betreff. So kann Ihre Nachricht schnell bearbeitet werden.
Wir kommen nach der Schadenmeldung unaufgefordert auf Sie beziehungsweise auf Ihre Kundinnen und Kunden zu, teilen eine Schadennummer mit und besprechen das weitere Vorgehen. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen sämtliche weitere Schritte in der Schadenangelegenheit stets vorab mit uns abgestimmt werden.
Selbstverständlich unterrichten wir Sie und Ihre Kundinnen und Kunden über den aktuellen Stand der Schadenbearbeitung und unsere Vorgehensweise. Sollten Sie oder Ihre Kunden noch weitere Informationen benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Bitte teilen Sie Ihren Kundinnen und Kunden mit, dass sie immer zuerst Kontakt mit uns aufnehmen soll. Gemeinsam klären wir das weitere Vorgehen zur schnellen und unkomplizierten Abwicklung des Schadens.
Im Rahmen der versicherten Tätigkeiten sind in unseren Vermögensschaden-, D&O- und Berufshaftpflichtversicherungen auch eventuelle fahrlässige Pflichtverletzungen versichert, die zu Verstößen gegen die DSGVO und zu Schadensersatzansprüchen führen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen – diese enthalten keinen Ausschluss für Pflichtverletzungen oder Schäden, die aus Verstößen gegen die DSGVO resultieren.
Weitere Informationen Sie hier.
Die nachfolgenden Informationen wurden mit freundlicher Unterstützung der Anwaltskanzlei Taylor Wessing erstellt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen lediglich um unverbindlich zur Verfügung gestellte Erläuterungen handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die nachfolgenden Informationen ersetzen keine Rechtsberatung zu den einzelnen Fragestellungen und sind in keinem Fall als solche zu verstehen.
Die DSGVO betrifft Unternehmen in der gesamten EU und deckt alle Bereiche der EU-Gesetzgebung ab, unabhängig von:
– Datenformat,
– Ort des Datensubjekts,
– Sitz des Unternehmens, dass die Daten sammelt oder verarbeitet,
– Nationalität des Datensubjekts.
Welche Neuerungen die DSGVO für Ihr Unternehmen noch bringt, finden Sie hier.