Besondere Deckungsvereinbarungen
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung, Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 300.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 300.000
2.2.3. Reputationsschäden € 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 300.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 300.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 300.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 300.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 300.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Modul Sach-Inhaltsversicherung inkl. Elektronikversicherung (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe* € 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss € 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs € 1.500
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes € 15.000
* in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder –boden verankert oder eingemauert sein.
Gebäude-Glasversicherung (soweit vereinbart)
I. Gebäudeverglasung
Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
II. Leistungen des Versicherers
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 für Österreich wird
Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 300.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 300.000
2.2.3. Reputationsschäden € 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 300.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 300.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 300.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 300.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 300.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) für Österreich wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Modul Sach-Inhaltsversicherung inkl. Elektronikversicherung (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe* € 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss € 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs € 1.500
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes € 15.000
* in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder –boden verankert oder eingemauert sein.
Gebäude-Glasversicherung (soweit vereinbart)
I. Gebäudeverglasung
Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
II. Leistungen des Versicherers
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung, Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 300.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 300.000
2.2.3. Reputationsschäden € 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 300.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 300.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 300.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 300.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 300.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 für Österreich wird
Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 300.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 300.000
2.2.3. Reputationsschäden € 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 300.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 300.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 300.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 300.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 300.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) für Österreich wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung, Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 125.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 125.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 125.000
2.2.3. Reputationsschäden € 125.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 125.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 125.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 125.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 125.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 125.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 125.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 125.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Modul Sach-Inhaltsversicherung inkl. Elektronikversicherung (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe* € 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss € 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs € 1.500
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes € 15.000
* in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder –boden verankert oder eingemauert sein.
Gebäude-Glasversicherung (soweit vereinbart)
I. Gebäudeverglasung
Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
II. Leistungen des Versicherers
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 für Österreich wird
Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 125.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 125.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 125.000
2.2.3. Reputationsschäden € 125.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 125.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 125.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 125.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 125.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 125.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 125.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 125.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) für Österreich wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Modul Sach-Inhaltsversicherung inkl. Elektronikversicherung (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe* € 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss € 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs € 1.500
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes € 15.000
* in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder –boden verankert oder eingemauert sein.
Gebäude-Glasversicherung (soweit vereinbart)
I. Gebäudeverglasung
Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
II. Leistungen des Versicherers
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung, Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 125.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 125.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 125.000
2.2.3. Reputationsschäden € 125.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 125.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 125.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 125.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 125.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 125.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 125.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 125.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Ergänzung der Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 für Österreich wird
Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-,
Vertraulichkeits- oder
Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen € 125.000
Diese Entschädigungsgrenze ist Teil der Versicherungssumme und wird maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der WERBEBRANCHE
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Digital-/ Social Media Werbeagentur, Kommunikations-Agentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten in der Werbebranche kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen des Verantwortens von Auslobungen (z.B. Preisausschreiben, Gewinnzusagen), Lotterien oder sonstigen Glücksspielen, Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen.
- Ansprüche wegen an einen Verbraucher unerbeten gerichteter Kommunikation oder der unerbetenen Versendung von Nachrichten unter Verwendung des Telefons oder anderer technischer Hilfsmittel.
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten in der Unternehmens- und Personalberatung
Ziffer I.1.“Versicherte Tätigkeiten“ der Versicherungsbedingungen wird wiefolgt erweitert: Versicherungsschutz besteht auch für Schäden wegen der erlaubten beruflichen Tätigkeit als Unternehmens- oder Personalberater, insbesondere für
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Mitwirkung bei deren Umsetzung,
- Durchführung von Schulungen,
- Veröffentlichungen sowie Tätigkeiten als Gutachter, soweit diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit den versicherten Tätigkeitsbereichen stehen,
- Strategieberatung,
- Corporate-Finance- und Turnaround-Management-Beratung,
- Organisations- und Entwicklungsberatung,
- Qualitätskontrollberatung,
- Risikomanagementberatung,
- technische und logistische Beratung,
- IT-Beratung,
- Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen,
- Coaching,
- Gesundheits- und Sicherheitsberatung,
- Marketingberatung,
- Personalberatung und -vermittlung,
- Erstellung psychologischer Gutachten,
- Projektmanagement außerhalb des Architekten- oder Ingenieurbereichs
In Ergänzung von Ziffer II. der zugrundliegenden Versicherungsbedingungen wird für die Tätigkeiten als Unternehmensoder Personalberater kein Versicherungsschutz gewährt für:
- Ansprüche aus Prospekthaftung;
- Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Versicherungen und Kapitalanlageprodukten;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Anlage-, Versicherungs- oder Vermögensberater;
- Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen;
- Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände;
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieursrisiko).
Zusatzbaustein Eigenschäden(soweit vereinbart)
Eigenschäden gemäß Ziffer I. 2.2. der vereinbarten Versicherungsbedingungen sind bis zu den im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen für Eigenschäden zu Grunde:
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder IT Spezialisten in Schlüsselpositionen (Key Man Cover) € 125.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung € 125.000
2.2.3. Reputationsschäden € 125.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz € 125.000
2.2.5. Vertrauensschäden € 125.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website € 125.000
2.2.7. Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter im Ausland € 125.000
2.2.8. Kosten strafrechtlicher Verteidigung € 125.000
2.2.9. Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen € 125.000
2.2.10. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen € 125.000
Modul Betriebshaftpflicht-Versicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen (01/2019) für Österreich wird Folgendes vereinbart:
Nachhaftungsfrist
In Ergänzung Abschnitt B Ziffer III. zugrundeliegenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Endet das Versicherungsverhältnis wegen der Aufgabe der versicherten Tätigkeiten, besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, jedoch auf einer Pflichtverletzung während der Vertragslaufzeit beruhen.
Der Versicherungsschutz während der Nachhaftungszeit besteht im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfanges und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjah- res, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Räumlcher Geltungsbereich USA/kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul CyberClear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware € 50.000
Bedingungswerk und Maximierung
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019, Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019, Hiscox Cyber-Clear Start, Bedingungen 04/2018, Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox, Bedingungen 07/2020, Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox, Bedingungen 07/2020, Allgemeine Regelungen 01/2019, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 01/2019, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019, Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019, Hiscox Cyber-Clear Start, Bedingungen 04/2018, Allgemeine Regelungen 01/2019, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 01/2019, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 für Österreich, Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Hiscox CyberClear Start, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox, Bedingungen 07/2020 für Österreich, Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox, Bedingungen 07/2020 für Österreich, Allgemeine Regelungen 01/2019 für Österreich, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 01/2019 für Österreich, Belehrung gemäß §§ 16 VersVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Net IT by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 für Österreich, Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Hiscox CyberClear Start, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Allgemeine Regelungen 01/2019 für Österreich, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 01/2019 für Österreich, Belehrung gemäß §§ 16 VersVG, Datenschutzerklärung.