Besondere Deckungsvereinbarungen
Modul BETRIEBSHAFTPFLICHVERSICHERUNG
VERSICHERTE BETRIEBSART (OHNE INVASIVE BEHANDLUNGEN)
Abschnitt A Ziffer I erster Satz der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Bedingungen 01/2019 („Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart im Rahmen der folgenden Bedingungen“) wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart und die nachfolgend benannten Betriebsarten im Rahmen der folgenden Bedingungen:
- Atemtherapeut, Bädertherapeut, Beschäftigungstherapeut, Bewegungstherapeut / Motopäde, Ergotherapeut, Familientherapeut, Gestalttherapeut, Hypnotiseur, Kinesiologe, Kunsttherapeut, Lerntherapeut, Logopäde / Sprachtherapeut, Physiotherapeut, Tanztherapeut, Wellnesstherapeut
- Heilpädagoge, Heilpraktiker, Masseur, Podologe
- Fitness Trainer, Personal Trainer, Pilates Lehrer, Tai-Chi Lehrer, Qigong Lehrer, Yoga Lehrer
- Ernährungsberater / Diätassistent, Familienberater, Gesundheitsberater
- Altenpfleger, Gesundheitspfleger, Haushaltshilfe, Krankenpfleger
- Psychologe
Einschränkend zu den zuvor genannten Betriebsarten und in Ergänzung zu den in Ziffer II. der Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz für Tätigkeiten in Verbindung mit invasiven Behandlungen - insbesondere in Form von Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure oder anderen chemischen Substanzen - sowie die Injektion von chemischen Substanzen zur Lypolyse.
Modul ELEKTRONIK- UND BÜROINHALTSVERSICHERUNG (soweit vereinbart)
ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes€ 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss€ 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs€ 1.500
Verlust von Bargeld und Wertsachen in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I*:€ 15.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
* Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder -boden verankert oder eingemauert sein.
MITVERSICHERUNG ABRECHNUNGSUNMÖGLICHKEIT
In Ergänzung zu Ziffer I.3. der Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox wird Folgendes vereinbart:
Als Betriebsunterbrechung gilt auch die Unmöglichkeit der Abrechnung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, wenn und soweit die Abrechnungsunmöglichkeit unmittelbar und ausschließlich durch versicherte, am Versicherungsort an Abrechnungsunterlagen (Verordnungen, Rezepte, etc.) bzw. an für die Abrechnung erforderlichen Gegenständen eingetretene Sachschäden gemäß der Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox Bedingungen verursacht wird.
Eine Unmöglichkeit der Abrechnung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen vorgenommen hat, um Abrechnungsunterlagen wiederherzustellen oder wieder zu besorgen und auch der unverzügliche Versuch der Abrechnung nachweislich nicht gelingt. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Abrechnungsunterlagen aus Gründen der Datensicherung entweder unter Verschluss aufbewahrt werden oder mindestens einmal wöchentlich digital gespeichert und archiviert werden.
In Ergänzung zu Ziffer III.1. der Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox wird Folgendes vereinbart:
Die Erstattungsleistung der Abrechnungsunmöglichkeit ergibt sich aus dem konkreten, nachweislich nicht mehr abrechenbaren Betrag. Soweit ein solcher Betrag nicht festgestellt werden kann, werden die Durchschnittswerte der letzten 24 Monate vor Eintritt des Sachschadens zugrunde gelegt.
In Ergänzung zu Abschnitt Ziffer VIII.1. der Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox wird Folgendes vereinbart:
Der Versicherungsnehmer hat
- sämtliche Abrechnungsunterlagen entweder unter Verschluss aufzubewahren oder mindestens einmal wöchentlich digital zu speichern und zu archivieren.
- bei Beschädigung oder Zerstörung alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen vorzunehmen, um Abrechnungsunterlagen wiederherzustellen oder wieder zu besorgen und auch unverzüglich den Versuch einer Abrechnung vorzunehmen.
Modul CYBER- UND DATENVERSICHERUNG (soweit vereinbart)
ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN
für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
EINSCHLUSS CYBER-BETRIEBSUNTERBRECHUNG (soweit vereinbart)
Der Baustein Cyber-Betriebsunterbrechung gemäß Ziffer II.3. der vereinbarten Versicherungsbedingungen ist mitversichert.
Modul BETRIEBSHAFTPFLICHVERSICHERUNG
VERSICHERTE BETRIEBSART (OHNE INVASIVE BEHANDLUNGEN)
Abschnitt A Ziffer I erster Satz der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Bedingungen 01/2019 („Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart im Rahmen der folgenden Bedingungen“) wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart und die nachfolgend benannten Betriebsarten im Rahmen der folgenden Bedingungen:
- Atemtherapeut, Bädertherapeut, Beschäftigungstherapeut, Bewegungstherapeut / Motopäde, Ergotherapeut, Familientherapeut, Gestalttherapeut, Hypnotiseur, Kinesiologe, Kunsttherapeut, Lerntherapeut, Logopäde / Sprachtherapeut, Physiotherapeut, Tanztherapeut, Wellnesstherapeut
- Heilpädagoge, Heilpraktiker, Masseur, Podologe
- Fitness Trainer, Personal Trainer, Pilates Lehrer, Tai-Chi Lehrer, Qigong Lehrer, Yoga Lehrer
- Ernährungsberater / Diätassistent, Familienberater, Gesundheitsberater
- Altenpfleger, Gesundheitspfleger, Haushaltshilfe, Krankenpfleger
- Psychologe
Einschränkend zu den zuvor genannten Betriebsarten und in Ergänzung zu den in Ziffer II. der Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz für Tätigkeiten in Verbindung mit invasiven Behandlungen - insbesondere in Form von Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure oder anderen chemischen Substanzen - sowie die Injektion von chemischen Substanzen zur Lypolyse.
Modul CYBER- UND DATENVERSICHERUNG (soweit vereinbart)
ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN
für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
EINSCHLUSS CYBER-BETRIEBSUNTERBRECHUNG (soweit vereinbart)
Der Baustein Cyber-Betriebsunterbrechung gemäß Ziffer II.3. der vereinbarten Versicherungsbedingungen ist mitversichert.
Modul BETRIEBSHAFTPFLICHVERSICHERUNG
VERSICHERTE BETRIEBSART (OHNE INVASIVE BEHANDLUNGEN)
Abschnitt A Ziffer I erster Satz der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Bedingungen 01/2019 für Österreich („Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart im Rahmen der folgenden Bedingungen“) wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart und die nachfolgend benannten Betriebsarten im Rahmen der folgenden Bedingungen:
- Atemtherapeut, Bädertherapeut, Beschäftigungstherapeut, Bewegungstherapeut / Motopäde, Ergotherapeut, Familientherapeut, Gestalttherapeut, Hypnotiseur, Kinesiologe, Kunsttherapeut, Lerntherapeut, Logopäde / Sprachtherapeut, Physiotherapeut, Tanztherapeut, Wellnesstherapeut
- Heilpädagoge, Heilpraktiker, Masseur, Podologe
- Fitness Trainer, Personal Trainer, Pilates Lehrer, Tai-Chi Lehrer, Qigong Lehrer, Yoga Lehrer
- Ernährungsberater / Diätassistent, Familienberater, Gesundheitsberater
- Altenpfleger, Gesundheitspfleger, Haushaltshilfe, Krankenpfleger
- Psychologe
Einschränkend zu den zuvor genannten Betriebsarten und in Ergänzung zu den in Ziffer II. der Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz für Tätigkeiten in Verbindung mit invasiven Behandlungen - insbesondere in Form von Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure oder anderen chemischen Substanzen - sowie die Injektion von chemischen Substanzen zur Lypolyse.
Modul ELEKTRONIK- UND BÜROINHALTSVERSICHERUNG (soweit vereinbart)
ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes€ 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss€ 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs€ 1.500
Verlust von Bargeld und Wertsachen in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I*:€ 15.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
* Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder -boden verankert oder eingemauert sein.
MITVERSICHERUNG ABRECHNUNGSUNMÖGLICHKEIT
In Ergänzung zu Ziffer I.3. der Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox wird Folgendes vereinbart:
Als Betriebsunterbrechung gilt auch die Unmöglichkeit der Abrechnung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, wenn und soweit die Abrechnungsunmöglichkeit unmittelbar und ausschließlich durch versicherte, am Versicherungsort an Abrechnungsunterlagen (Verordnungen, Rezepte, etc.) bzw. an für die Abrechnung erforderlichen Gegenständen eingetretene Sachschäden gemäß der Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox Bedingungen verursacht wird.
Eine Unmöglichkeit der Abrechnung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen vorgenommen hat, um Abrechnungsunterlagen wiederherzustellen oder wieder zu besorgen und auch der unverzügliche Versuch der Abrechnung nachweislich nicht gelingt. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Abrechnungsunterlagen aus Gründen der Datensicherung entweder unter Verschluss aufbewahrt werden oder mindestens einmal wöchentlich digital gespeichert und archiviert werden.
In Ergänzung zu Ziffer III.1. der Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox wird Folgendes vereinbart:
Die Erstattungsleistung der Abrechnungsunmöglichkeit ergibt sich aus dem konkreten, nachweislich nicht mehr abrechenbaren Betrag. Soweit ein solcher Betrag nicht festgestellt werden kann, werden die Durchschnittswerte der letzten 24 Monate vor Eintritt des Sachschadens zugrunde gelegt.
In Ergänzung zu Abschnitt Ziffer VIII.1. der Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox wird Folgendes vereinbart:
Der Versicherungsnehmer hat
- sämtliche Abrechnungsunterlagen entweder unter Verschluss aufzubewahren oder mindestens einmal wöchentlich digital zu speichern und zu archivieren.
- bei Beschädigung oder Zerstörung alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen vorzunehmen, um Abrechnungsunterlagen wiederherzustellen oder wieder zu besorgen und auch unverzüglich den Versuch einer Abrechnung vorzunehmen.
Modul CYBER- UND DATENVERSICHERUNG (soweit vereinbart)
ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN
für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
EINSCHLUSS CYBER-BETRIEBSUNTERBRECHUNG (soweit vereinbart)
Der Baustein Cyber-Betriebsunterbrechung gemäß Ziffer II.3. der vereinbarten Versicherungsbedingungen ist mitversichert.
Modul BETRIEBSHAFTPFLICHVERSICHERUNG
VERSICHERTE BETRIEBSART (OHNE INVASIVE BEHANDLUNGEN)
Abschnitt A Ziffer I erster Satz der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Bedingungen 01/2019 für Österreich („Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart im Rahmen der folgenden Bedingungen“) wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Betriebsart und die nachfolgend benannten Betriebsarten im Rahmen der folgenden Bedingungen:
- Atemtherapeut, Bädertherapeut, Beschäftigungstherapeut, Bewegungstherapeut / Motopäde, Ergotherapeut, Familientherapeut, Gestalttherapeut, Hypnotiseur, Kinesiologe, Kunsttherapeut, Lerntherapeut, Logopäde / Sprachtherapeut, Physiotherapeut, Tanztherapeut, Wellnesstherapeut
- Heilpädagoge, Heilpraktiker, Masseur, Podologe
- Fitness Trainer, Personal Trainer, Pilates Lehrer, Tai-Chi Lehrer, Qigong Lehrer, Yoga Lehrer
- Ernährungsberater / Diätassistent, Familienberater, Gesundheitsberater
- Altenpfleger, Gesundheitspfleger, Haushaltshilfe, Krankenpfleger
- Psychologe
Einschränkend zu den zuvor genannten Betriebsarten und in Ergänzung zu den in Ziffer II. der Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüssen besteht kein Versicherungsschutz für Tätigkeiten in Verbindung mit invasiven Behandlungen - insbesondere in Form von Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure oder anderen chemischen Substanzen - sowie die Injektion von chemischen Substanzen zur Lypolyse.
Modul CYBER- UND DATENVERSICHERUNG (soweit vereinbart)
ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN
für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
EINSCHLUSS CYBER-BETRIEBSUNTERBRECHUNG (soweit vereinbart)
Der Baustein Cyber-Betriebsunterbrechung gemäß Ziffer II.3. der vereinbarten Versicherungsbedingungen ist mitversichert.
Bedingungswerk und Maximierung
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019, Professions by Hiscox, Bedingungen 02/2019, CyberClear Start, Bedingungen 04/2018, Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox, Bedingungen 07/2020 und Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox, Bedingungen 07/2020, Allgemeine Regelungen 01/2019, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019, Professions by Hiscox, Bedingungen 02/2019, CyberClear Start, Bedingungen 04/2018, Allgemeine Regelungen 01/2019, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Professions by Hiscox, Bedingungen 02/2019 für Österreich, CyberClear Start, Bedingungen 04/2018 für Österreich, Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox, Bedingungen 07/2020 für Österreich und Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox, Bedingungen 07/2020 für Österreich, Allgemeine Regelungen 01/2019 für Österreich, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019 für Österreich, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Professions by Hiscox, Bedingungen 02/2019 für Österreich, CyberClear Start, Bedingungen 04/2018 für Österreich, Allgemeine Regelungen 01/2019 für Österreich, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019 für Österreich, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung