Besondere Deckungsvereinbarungen
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Abänderung bzw. Ergänzung der Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen€ 300.000
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen /Key Man Cover€ 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung€ 300.000
2.2.3. Reputationsschäden€ 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz€ 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden€ 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website€ 300.000
2.2.7. Kosten strafrechtlicher Verteidigung€ 300.000
2.2.8. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen€ 300.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als
Modul IT- und Telekommunikationsdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche wegen folgender Tätigkeiten eines Telekommunikationsoder IT-Unternehmens:
- Handel mit Soft- und Hardware;
- Modifizierung und Implementierung von Software;
- Beratung, Schulung, Analyse;
- Internet-Providing-Dienste;
- Webdesign und Webpflege;
- Betrieb von Rechenzentren;
- Datenerfassung und Datenbearbeitung;
- Einrichtung und Organisation von Netzwerken.
Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen,
Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
Für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen
kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten (z. B. Hersteller oder Lieferant) liegen, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat,
- Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen
durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder technischer Infrastruktur (z. B. Wasserund
Stromlieferanten) durch Dritte, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch
gegen diesen Dritten verzichtet hat;
- Ansprüche wegen Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen (z. B. Strahlen radioaktiver Stoffe) sowie elektromagnetischer Felder.
Mitversichert sind zusätzlich
Medienagenturdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Werbeagentur, Public-Relations-
Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
Für die Tätigkeiten als Medienagentur wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz
gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen nicht zutreffender Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen Schäden infolge von Auslobungen, Gewinnzusagen oder der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mergers & Acquisitions/Commercial due diligence
Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
- Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen;
- der Unternehmensnachfolge;
- der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.
In Ergänzung von Ziffer II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird kein Versicherungsschutz gewährt für
Ansprüche wegen Rechts- oder Steuerberatung.
Option D&O Baustein für Interimsmanager (soweit vereinbart)
Soweit die Tätigkeit Management auf Zeit eine organschaftliche Tätigkeit ist, besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche
in diesem Zusammenhang. Für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten gilt eine Entschädigungsgrenze von 250.000 € je
Versicherungsfall. Wird gemäß Antrag eine Entschädigungsgrenze von € 500.000 beantragt, so ist die Leistungspflicht des
Versicherers für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten auf € 500.000 begrenzt.
Modul Betriebshaftpflichtversicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen, Bedingungen 01/2019 wird
Folgendes vereinbart:
Räumlcher Geltungsbereich USA/Kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für
Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten
beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten
auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul Cyberclear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Modul Sach-Inhaltsversicherung inkl. Elektronikversicherung (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe*€ 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss€ 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs€ 1.500
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes€ 15.000
* i n einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk
oder –boden verankert oder eingemauert sein.
Gebäude-Glasversicherung (soweit vereinbart)
I. Gebäudeverglasung
Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht
versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
II. Leistungen des Versicherers
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der
Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers
ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen
und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Abänderung bzw. Ergänzung der Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen€ 300.000
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen /Key Man Cover€ 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung€ 300.000
2.2.3. Reputationsschäden€ 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz€ 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden€ 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website€ 300.000
2.2.7. Kosten strafrechtlicher Verteidigung€ 300.000
2.2.8. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen€ 300.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als
Modul IT- und Telekommunikationsdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche wegen folgender Tätigkeiten eines Telekommunikationsoder IT-Unternehmens:
- Handel mit Soft- und Hardware;
- Modifizierung und Implementierung von Software;
- Beratung, Schulung, Analyse;
- Internet-Providing-Dienste;
- Webdesign und Webpflege;
- Betrieb von Rechenzentren;
- Datenerfassung und Datenbearbeitung;
- Einrichtung und Organisation von Netzwerken.
Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen,
Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
Für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen
kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten (z. B. Hersteller oder Lieferant) liegen, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat,
- Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen
durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder technischer Infrastruktur (z. B. Wasserund
Stromlieferanten) durch Dritte, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch
gegen diesen Dritten verzichtet hat;
- Ansprüche wegen Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen (z. B. Strahlen radioaktiver Stoffe) sowie elektromagnetischer Felder.
Mitversichert sind zusätzlich
Medienagenturdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Werbeagentur, Public-Relations-
Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
Für die Tätigkeiten als Medienagentur wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz
gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen nicht zutreffender Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen Schäden infolge von Auslobungen, Gewinnzusagen oder der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mergers & Acquisitions/Commercial due diligence
Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
- Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen;
- der Unternehmensnachfolge;
- der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.
In Ergänzung von Ziffer II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird kein Versicherungsschutz gewährt für
Ansprüche wegen Rechts- oder Steuerberatung.
Option D&O Baustein für Interimsmanager (soweit vereinbart)
Soweit die Tätigkeit Management auf Zeit eine organschaftliche Tätigkeit ist, besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche
in diesem Zusammenhang. Für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten gilt eine Entschädigungsgrenze von 250.000 € je
Versicherungsfall. Wird gemäß Antrag eine Entschädigungsgrenze von € 500.000 beantragt, so ist die Leistungspflicht des
Versicherers für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten auf € 500.000 begrenzt.
Modul Betriebshaftpflichtversicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen, Bedingungen 01/2019 wird
Folgendes vereinbart:
Räumlcher Geltungsbereich USA/Kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für
Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten
beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten
auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul Cyberclear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Abänderung bzw. Ergänzung der Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 für Österreich wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen€ 300.000
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen /Key Man Cover€ 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung€ 300.000
2.2.3. Reputationsschäden€ 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz€ 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden€ 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website€ 300.000
2.2.7. Kosten strafrechtlicher Verteidigung€ 300.000
2.2.8. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen€ 300.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als
Modul IT- und Telekommunikationsdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche wegen folgender Tätigkeiten eines Telekommunikationsoder IT-Unternehmens:
- Handel mit Soft- und Hardware;
- Modifizierung und Implementierung von Software;
- Beratung, Schulung, Analyse;
- Internet-Providing-Dienste;
- Webdesign und Webpflege;
- Betrieb von Rechenzentren;
- Datenerfassung und Datenbearbeitung;
- Einrichtung und Organisation von Netzwerken.
Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen,
Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
Für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen
kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten (z. B. Hersteller oder Lieferant) liegen, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat,
- Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen
durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder technischer Infrastruktur (z. B. Wasserund
Stromlieferanten) durch Dritte, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch
gegen diesen Dritten verzichtet hat;
- Ansprüche wegen Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen (z. B. Strahlen radioaktiver Stoffe) sowie elektromagnetischer Felder.
Mitversichert sind zusätzlich
Medienagenturdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Werbeagentur, Public-Relations-
Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
Für die Tätigkeiten als Medienagentur wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz
gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen nicht zutreffender Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen Schäden infolge von Auslobungen, Gewinnzusagen oder der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mergers & Acquisitions/Commercial due diligence
Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
- Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen;
- der Unternehmensnachfolge;
- der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.
In Ergänzung von Ziffer II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird kein Versicherungsschutz gewährt für
Ansprüche wegen Rechts- oder Steuerberatung.
Option D&O Baustein für Interimsmanager (soweit vereinbart)
Soweit die Tätigkeit Management auf Zeit eine organschaftliche Tätigkeit ist, besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche
in diesem Zusammenhang. Für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten gilt eine Entschädigungsgrenze von 250.000 € je
Versicherungsfall. Wird gemäß Antrag eine Entschädigungsgrenze von € 500.000 beantragt, so ist die Leistungspflicht des
Versicherers für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten auf € 500.000 begrenzt.
Modul Betriebshaftpflichtversicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen, Bedingungen 01/2019 für Österreich wird
Folgendes vereinbart:
Räumlcher Geltungsbereich USA/Kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für
Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten
beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten
auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul Cyberclear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Modul Sach-Inhaltsversicherung inkl. Elektronikversicherung (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe*€ 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss€ 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs€ 1.500
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes€ 15.000
* i n einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk
oder –boden verankert oder eingemauert sein.
Gebäude-Glasversicherung (soweit vereinbart)
I. Gebäudeverglasung
Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht
versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
II. Leistungen des Versicherers
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der
Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers
ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen
und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.
Modul Vermögensschadenhaftpflicht-/Berufshaftpflicht-Versicherung
In Abänderung bzw. Ergänzung der Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 für Österreich wird Folgendes vereinbart:
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
2.1.1. 9. Punkt, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen€ 300.000
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen /Key Man Cover€ 300.000
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung€ 300.000
2.2.3. Reputationsschäden€ 300.000
2.2.4. Projektkosten- und -honorarersatz€ 300.000
2.2.5. Vertrauensschäden€ 300.000
2.2.6. Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website€ 300.000
2.2.7. Kosten strafrechtlicher Verteidigung€ 300.000
2.2.8. Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen€ 300.000
Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als
Modul IT- und Telekommunikationsdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche wegen folgender Tätigkeiten eines Telekommunikationsoder IT-Unternehmens:
- Handel mit Soft- und Hardware;
- Modifizierung und Implementierung von Software;
- Beratung, Schulung, Analyse;
- Internet-Providing-Dienste;
- Webdesign und Webpflege;
- Betrieb von Rechenzentren;
- Datenerfassung und Datenbearbeitung;
- Einrichtung und Organisation von Netzwerken.
Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen,
Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.
Für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen
kein Versicherungsschutz gewährt für
- Ansprüche wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten (z. B. Hersteller oder Lieferant) liegen, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat,
- Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen
durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder technischer Infrastruktur (z. B. Wasserund
Stromlieferanten) durch Dritte, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch
gegen diesen Dritten verzichtet hat;
- Ansprüche wegen Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen (z. B. Strahlen radioaktiver Stoffe) sowie elektromagnetischer Felder.
Mitversichert sind zusätzlich
Medienagenturdienstleistungen
Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Werbeagentur, Public-Relations-
Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.
Für die Tätigkeiten als Medienagentur wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz
gewährt für
- Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
- Ansprüche wegen nicht zutreffender Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen Schäden infolge von Auslobungen, Gewinnzusagen oder der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen;
- Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.
Mergers & Acquisitions/Commercial due diligence
Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang
mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
- Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen;
- der Unternehmensnachfolge;
- der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.
In Ergänzung von Ziffer II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird kein Versicherungsschutz gewährt für
Ansprüche wegen Rechts- oder Steuerberatung.
Option D&O Baustein für Interimsmanager (soweit vereinbart)
Soweit die Tätigkeit Management auf Zeit eine organschaftliche Tätigkeit ist, besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche
in diesem Zusammenhang. Für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten gilt eine Entschädigungsgrenze von 250.000 € je
Versicherungsfall. Wird gemäß Antrag eine Entschädigungsgrenze von € 500.000 beantragt, so ist die Leistungspflicht des
Versicherers für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten auf € 500.000 begrenzt.
Modul Betriebshaftpflichtversicherung (soweit vereinbart)
In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox Versicherungsbedingungen, Bedingungen 01/2019 für Österreich wird
Folgendes vereinbart:
Räumlcher Geltungsbereich USA/Kanada
1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für
Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten
beruhen.
2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten
auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.
Modul Cyberclear (soweit vereinbart)
Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:
Entschädigungsgrenze für Wiederherstellungskosten von IT-Hardware€ 50.000
Bedingungswerk und Maximierung
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019, Betriebs- Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019, CyberClear Start, Bedingungen 04/2018, Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox, Bedingungen 07/2020, Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox, Bedingungen 07/2020, Allgemeine Regelungen 01/2019, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019, Betriebs- Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019, CyberClear Start, Bedingungen 04/2018, Allgemeine Regelungen 01/2019, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 für Österreich, Betriebs- Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 für Österreich, CyberClear Start, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox, Bedingungen 07/2020 für Österreich, Sach-Betriebsunterbrechung/Mehrkostenversicherung by Hiscox, Bedingungen 07/2020 für Österreich, Allgemeine Regelungen 01/2019 für Österreich, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019 für Österreich, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.
Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Abschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Die Risikoangaben entsprechen vorvertraglichen Anzeigepflichten. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten sowie zur Kenntnis genommen haben: Consult by Hiscox Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 für Österreich, Betriebs- Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 für Österreich, CyberClear Start, Bedingungen 01/2019 für Österreich, Allgemeine Regelungen 01/2019 für Österreich, Besonderen Deckungsvereinbarungen dieses Antrages, Allgemeine Versicherungsinformationen 02/2019 für Österreich, Belehrung gemäß §19 Abs. 5 VVG, Datenschutzerklärung.