Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unser Angebot.

Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

Was ist der Online Antrag?

Mit dem Hiscox Online Antrag können Sie digital ein individuelles Angebot für Ihren Kunden erstellen, diesen gemeinsam bearbeiten und online abschließen. Ihre Vorteile: Prämieninformation in Echtzeit, Speicherfunktion als PDF, sofortiger Versicherungsschutz.

Welche Produkte können online abgeschlossen werden?

Die meisten unserer Produkte können Sie bequem online abschließen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Müssen bei modularen Hiscox Produkten alle Module einer Police ausgewählt werden?

Nein. Die Gesamtzahl der Module ist frei wählbar. Sie können also beliebig viele Module wählen und kombinieren.

Die Module sind auch als Einzelprodukte verfügbar – mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht, die nur für Online Shops by Hiscox separat wählbar ist und sich ansonsten ausschließlich in der Kombination mit einer Berufs-/ Vermögensschadenhaftpflicht abschließen lässt.

Wussten Sie:  Ihr Kunde kann auch einzelne Module in Form einer Teilkündigung abwählen, solange nicht BHV oder BU isoliert übrig bleiben.

Kann die Betriebshaftpflichtversicherung als alleinstehendes Modul / alleinstehende Police abgeschlossen werden?

Nein, die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur in Kombination mit der Berufs-/ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Sachversicherung oder Cyber-Versicherung wählbar.

Wie kommt der Versicherungsvertrag zustande?

Das hängt davon ab, ob Sie den Versicherungsantrag online oder schriftlich an uns gesendet haben.

1. Sie haben den Online Antrag ausgefüllt

Wenn Sie alle erforderlichen Felder ausgefüllt und die Antragsfragen mit „Ja“ beantwortet haben, können Sie das Angebot mit dem ermittelten Jahresbeitrag direkt über den Button «Vertrag kostenpflichtig abschließen» annehmen. Schließen Sie den Vertrag kostenpflichtig online ab, erhalten Sie bzw. Ihr Kunde zur Verifizierung umgehend einen Aktivierungslink per E-Mail, der ausgeführt werden muss. Ab dem Moment, in dem der Aktivierungslink ausgeführt wird, besteht Versicherungsschutz.

Haben Sie eine oder mehrere der Antragsfragen mit „Nein“ beantwortet, dann wird die Angebotsanfrage für eine individuelle Prüfung an unsere Mitarbeiter weitergeleitet. In diesem Fall können wir erst nach positivem Abschluss der individuellen Prüfung Versicherungsschutz anbieten.

2. Sie haben einen schriftlichen Antrag für eine Police gestellt

Unsere Underwriter prüfen den Versicherungsantrag und übersenden Ihnen ein Versicherungsangebot. Sobald Sie bzw. Ihr Kunde dieses Angebot annehmen, besteht Versicherungsschutz.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, fallen der Versicherungsbeginn und der Beginn des Versicherungsschutzes auf denselben Tag. Die Gewährung des Versicherungsschutzes ist abhängig von der rechtzeitigen Zahlung der Erstprämie.

Was bedeutet All Risk?

Die von Hiscox angebotenen Haftpflichtversicherungen zeichnen sich alle durch die All-Risk-Deckung aus.

Der Vorteil:  Es sind grundsätzlich alle branchentypischen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst, die nicht explizit ausgeschlossen wurden. So kann der Versicherungsnehmer mit einem Blick auf die Versicherungsausschlüsse im Bedingungswerk sehen, wie weit der Versicherungsschutz reicht.

Gibt es Haftpflicht-Limits?

Für Vermögensschäden wie auch BHV können wir nach entsprechender Risikoprüfung jeweils maximal 2 Millionen Euro im Onlineprozess und 25 Millionen Euro im Offline-Prozess darstellen.

Welches Produkt passt am besten zu den Bedürfnissen Ihres Kunden?

Um aus unserem breiten Angebot das für Ihren Kunden passende Versicherungsprodukt zu finden, können Sie für Geschäftskunden unsere Hiscox Versicherungssuche nutzen. Außerdem können Sie sich an unseren Kundenservice unter 089 545 801 100 oder [email protected] wenden. Gemeinsam finden wir garantiert das beste Produkt für Ihren Kunden.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Hiscox Online Antrag bzw. schriftlich gemachten Angaben ermittelt. Mit unserer Tarifauswahl und dem Bausteinrechner können Sie ein individuelles Angebot nach den Bedürfnissen Ihrer Kunden erstellen. In diesem Angebot wird auch der Jahresbeitrag berechnet. Die ermittelten Beiträge gelten unter der Voraussetzung, dass alle Fragen im Online Antrag mit „Ja“ beantwortet wurden.

Wie erfolgt die Beitragszahlung und Abbuchung?

Wie in der Beitragsrechnung abgegeben, wird der Versicherungsbeitrag monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich per Einzug vom Konto Ihres Kunden abgebucht. Im Rahmen der Antragsstellung benötigen wir eine Einzugsermächtigung und circa 14 Tage ab Versicherungsbeginn bzw. Antragsstellung wird bei Ihrem Kunden der Erstbetrag und ggf. die Folgebeiträge abgebucht.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Zahlplan auf Ihrer Rechnung. Sollte durch das Verschulden Ihres Kunden (z.B. Konto weist keine ausreichende Deckung auf) der erste Versicherungsbeitrag nicht vom Konto abbuchbar sein, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
Abhängig davon, ob sich Ihr Kunde im Antrag für die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend für die einheitliche Hauptfälligkeit (01.01. eines Jahres) entscheidet, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01 des Folgejahres.
Besonderheit: Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.

Können Versicherungsfälle auch noch nach der Kündigung des Vertrags gemeldet werden (Nachmeldung/Nachmeldefrist)?

Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die uns bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall vor Ende der Vertragslaufzeit eingetreten ist.

Das Risiko Ihres Kunden verändert sich während der Vertragslaufzeit. Muss diese Änderung gemeldet werden?

Nein, solche Änderungen sind nur nach Aufforderung durch den Versicherer mitzuteilen. Hierzu erhalten Sie für Ihren Kunden einmal jährlich zusammen mit der Vertragsverlängerung eine E-Mail mit der Bitte, die Jahresmeldung auszufüllen. Durch die Beantwortung der bereits aus dem Antrag bekannten Fragen können Änderungen des versicherten Risikos unkompliziert ermittelt werden.

Besonderheit: Da die Haftpflichtversicherung nach Prinzip „All-Risk-Deckung“ aufgebaut ist, sind grundsätzlich alle berufstypischen Tätigkeiten versichert, ohne dass diese aufzuzählen sind. Die im Laufe des Jahres neu hinzukommenden Tätigkeiten sind daher ohne Meldung mitversichert, sofern sie nicht explizit unter die definierten Versicherungsausschlüsse fallen.

Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein neu hinzukommendes Risiko ebenfalls mitversichert ist, können sie uns gerne kontaktieren.

Wie lautet die Versicherungssteuernummer von Hiscox?

Die Versicherungssteuernummer von Hiscox lautet:

Hiscox SA (HSA) DE:
HRB 238125
USt-IDNr. DE320201626
Versicherungssteuernr.: 802/V20000024429

Hiscox Assure SAS (HASAS) HASAS NL:
USt-IDNr. NL859113036B01
Versicherungssteuernr.: 859113036

Die Versicherungssteuernummer der Hiscox Versicherungspartner lauten:

  • Lloyd’s, Niederlassung Deutschland: 807/V90807004451
  • Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Limited, Niederlassung Deutschland: 802/V90802002212
  • ARAG SE, Deutschland: 810/V90810007650

Hiscox Versicherungsschutz und Datenschutzgrundverordnung

In welchen Hiscox Produkten bzw. Versicherungsmodulen sind Schadenersatzforderungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO gedeckt?

Im Rahmen der versicherten Tätigkeiten sind in unseren Vermögensschaden-, D&O- und Berufshaftpflichtversicherungen auch eventuelle fahrlässige Pflichtverletzungen versichert, die zu Verstößen gegen die DSGVO und zu Schadensersatzansprüchen führen. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen – diese enthalten keinen Ausschluss für Pflichtverletzungen oder Schäden, die aus Verstößen gegen die DSGVO resultieren.

Weitere Informationen Sie hier.

Welche wesentlichen Neuerungen bringt die DSGVO gegebenenfalls auch für Ihr Unternehmen?

Die nachfolgenden Informationen wurden mit freundlicher Unterstützung der Anwaltskanzlei Taylor Wessing erstellt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen lediglich um unverbindlich zur Verfügung gestellte Erläuterungen handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die nachfolgenden Informationen ersetzen keine Rechtsberatung zu den einzelnen Fragestellungen und sind in keinem Fall als solche zu verstehen.

Was sind die wesentlichen Neuerungen durch die DSGVO?

Die DSGVO betrifft Unternehmen in der gesamten EU und deckt alle Bereiche der EU-Gesetzgebung ab, unabhängig von:
– Datenformat,
– Ort des Datensubjekts,
– Sitz des Unternehmens, dass die Daten sammelt oder verarbeitet,
– Nationalität des Datensubjekts.

Welche Neuerungen die DSGVO für Ihr Unternehmen noch bringt, finden Sie hier.