Cyber-Versicherung by Hiscox

Fakten, Erläuterungen und Hintergrundinformationen zu den Cyber-Änderungen bei Hiscox

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Cyber-Versicherung by Hiscox

Hiscox ist Pionier in der Cyber-Versicherung und bietet seit 2011 innovativen, nachhaltigen und fairen Cyber-Schutz auf dem deutschsprachigen Markt an. Unsere globale Schadenexpertise sowie regelmäßig durchgeführte, ausführliche Markforschung ermöglicht uns sicherzustellen, unseren Kunden stets verlässlich eine erstklassige und zukunftsfähige Cyber-Versicherungslösung anzubieten.

Dass sich Cyber-Risiken dynamisch entwickeln, konnten Sie gerade in der letzten Zeit den Medien, Rückversicherungsanalysen und Erhebungen spezialisierter Erstversicherer wie Hiscox entnehmen. Dabei spielen vor allem nachfolgende Themen eine entscheidende Rolle:

  • stark gestiegene Schadenfrequenz & -höhe
  • deutlich gesteigerte Wahrscheinlichkeit für den Eintritt von Kumul-Schadenereignissen
  • wachsende Kosten für Wiederherstellung von IT-Systemen, nicht zuletzt durch die anhaltend hohe Inflation sowie Lieferengpässe & Ressourcenknappheit aufgrund von Pandemie und geopolitischen Ereignissen

Highlights der neuen Hiscox Cyber-Versicherung

  • NEU: Aktualisierte Versicherungsbedingungen

    sorgen für noch mehr Transparenz und erhöhte Flexibilität bei der Zusammenstellung des Versicherungsschutzes. Vorteil: Ihre Kunden kaufen nur den Schutz, der für ihre individuelle Situation gebraucht wird.

  • INNOVATIV: Pauschale Tagessatzentschädigung bei Betriebsunterbrechung

    für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 2,5 Millionen Euro für eine schnelle, verlässliche Entschädigung ohne langwierige Prüfung & Wartezeiten.

  • LEISTUNGSSTARK: Fokus auf Prävention und schaden-nachgelagerte Sicherheit mit starken Assistanceleistungen

    Verlässlicher Zugriff auf das wachsende Hiscox Expertennetzwerk, bestehend aus marktführenden IT-Forensikexperten, Datenrechtsanwälten, Krisen-PR-Spezialisten und Präventionsangeboten.

Umfassender Support

Für maximale Transparenz und einfaches Handling haben wir auf dieser Seite ausführliche Bedingungswerke, Erklärungsdokumente sowie Synopsen für Sie zusammengestellt:

Häufige Fragen

Inwiefern wird die Cyber-Versicherung von Hiscox besser individuell anpassbar?

Die neue Absicherung bietet deutlich mehr individuelle Gestaltungs- und Auswahlmöglichkeiten. Wir bieten Neukunden mit einem Umsatz bis € 2,5 Mio. eine pauschale Cyber-Betriebsunterbrechungs-Absicherung mit einer vereinfachten Berechnungs- und Entschädigungssystematik an. Diese hat im Schadenfall den Vorteil einer sofortigen Auszahlung der pauschalen Entschädigungsleistung – statt wie vorher nach bis zu 180 Tagen Wartezeit und der aufwändigen Erbringung von detaillierten Nachweisen durch den Versicherungsnehmer, welcher Schaden genau entstanden ist.

Weitere Informationen dazu bietet das Dokument ”Erläuterungen Betriebsunterbrechungen”.

Besteht nicht durch die neue Betriebsunterbrechungs-Regelung eventuell die Gefahr einer Deckungslücke?

Nein, im Regelfall nicht. Wir stellen damit sogar viele Kunden besser als früher. Bisher mussten Versicherungsnehmer einen tatsächlichen Ertragsausfall schriftlich nachweisen, was in vielen Fällen aufwändig und schwierig war – etwa bei Start-Ups, die am Anfang oft noch gar keine nennenswerten Erträge haben oder bei Dienstleistern, die ihre Projekte später nachholen können, ohne Aufträge und Umsätze zu verlieren.

All dies fällt nun weg und Versicherungsnehmer erhalten zeitnah die Tagespauschale für den Zeitraum, in dem sie durch den Cyber-Vorfall mindestens 25% ihrer Systeme nicht nutzen konnten.

Warum ändern sich die Bedingungen zum 01.03.2023?

Wir sind bemüht, die dynamischen Veränderungen im Marktumfeld der Cyber-Versicherung stetig zu analysieren und auf veränderte Risikosituationen und Versicherungsbedarfe in den unterschiedlichen Kundensegmenten in angemessener Zeit zu reagieren. Das hatten wir mit dem Update unserer Cyber-Versicherung bereits in 2022 getan und freuen uns, über unsere modifizierten Anträge nunmehr ein noch passgenaueres Angebot für kleine und mittlere Kunden im Antragsmodell-Segment (bis € 10,0 Mio. Umsatz) zur Verfügung stellen zu können.

Was genau ändert sich?

  • Angepasste Prämien für Kunden im definierten Segment (bis € 10,0 Mio. Umsatz) für Basis-Deckung und Zusatzbausteine (Cyber-Betriebsunterbrechung On-Premises und Cloud)
  • Neue Versicherungssummenvariante € 100.000, um eine zusätzliche attraktive Option für sehr kleine Kunden zur Verfügung zu stellen
  • Anpassung und Reduzierung der Antragsfragen
  • Vereinfachte Deckungsvoraussetzung für Cyber-Betriebsunterbrechung Cloud (Drittdienstleister mit ISO27001 Zertifizierung oder Tier-Level 3 gem. TIA-942)

Was bedeutet das für Cyber-Neuanfragen?

Die neuen Konditionen stehen für Neuanfragen ab dem 01.03.2023 zur Verfügung. Sollten Neuanfragen noch von vor diesem Datum offen sein, so gelten die neuen Konditionen selbstverständlich auch für diese Neuanfragen und können den Kunden entsprechend zur Verfügung gestellt werden.

Was bedeutet das für Cyber-Bestandskunden von Hiscox?

Für unsere Cyber-Bestandskunden ergeben sich keine Änderungen zum 01.03.2023. Bei weiteren Fragen und Anliegen zu Ihrem laufenden Vertrag wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner bei Hiscox.

Wie verändert sich die Cyber-Bedrohungslage?

  • Hacker werden immer professioneller, arbeiten immer vernetzter und internationaler;
  • Die von Unternehmen ergriffenen Cyber-Schutzmaßnahmen steigen insgesamt längst nicht so stark wie die Aktivität der Hacker;
  • Das Arbeiten im Home Office und damit die Cyber-Verwundbarkeit der Unternehmen haben deutlich zugenommen;
  • Wg. der Digitalisierung gibt es bei Unternehmen – quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen – entsprechend eine immer stärkere Abhängigkeit und Vernetzung von Daten und daher eine immer höhere Cyber-Verwundbarkeit;
  • Die durch die global zunehmenden geopolitischen Konflikte parallel zunehmenden Cyber-Risiken;
  • Immer häufiger aufkommende kritische Sicherheitslücken, die sehr viel Unternehmen gleichzeitig betreffen, wie z.B. bei MS Exchange oder Hafnium;
  • Kryptowährungen machen den vorher für Cyber-Kriminelle gefährlichsten Teil ihrer Erpressung, der Lösegeldübergabe, für sie nahezu risikolos
  • Auf Unternehmensseite dagegen oft nach wie vor unzureichende IT-Sicherheit mit der Folge, dass Cyber-Kriminelle wenig Mühe haben, sich den Zugriff auf deren IT-System zu verschaffen und gerade auch verstärkt Kleine und Mittlere Unternehmen ins Fadenkreuz nehmen.

Welche Angebotssystematik für Bestandskunden gibt es?

  • Bestehende Kunden mit bis zu € 2,5 Mio. Umsatz erhalten ein Neuordnungsangebot inklusive der Cyber-Betriebsunterbrechung und Cloud-Ausfall-Deckung mit pauschaler Tagessatzentschädigung.
  • Bestehende Kunden mit mehr als € 2,5 Mio. Umsatz erhalten ein Neuordnungsangebot inklusive Cyber-Betriebsunterbrechung, analog zum bisherigen Versicherungsschutz.

Was muss ich bzw. meine Kunden tun, um weiterhin versichert zu sein?

Um weiterhin Cyber-versichert zu sein, muss die erhaltene Annahmeerklärung innerhalb der darin genannten Frist bestätigt werden.

Was muss ich tun, wenn ich bzw. meine Kunden mit den Änderungen nicht einverstanden sind?

In diesem Fall ist keine Handlung Ihrerseits erforderlich – der Vertrag gilt dann zum Ablauf als beendet.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

In diesem Fall endet der Vertrag dann zum Ablauf.

Was ist unter der „Tier III“-Zertifizierung zu verstehen, die ein Rechenzentrums-Dienstleister vorweisen muss?

Der sogenannte „Tier“-Standard definiert die Ausfallsicherheit eines Rechenzentrums bzw. Cloud-Dienstleisters: Je höher der Tier-Level, desto höher die gebotene Ausfallsicherheit. Die folgenden Dienstleister erfüllen Standard „Tier III“ aktuell auf jeden Fall: AWS, Google, UBM, Alibaba, Salesforce, Microsoft Azure, Oracle, OVH. Zudem sehen wir den Standard aber auch als erfüllt an bei Rechenzentren, die statt „Tier-Level III“ das „TÜVit TSI Level 3“ haben oder aber die Norm ISO 27001 erfüllen.

Ist die Betriebsunterbrechungs-Tagessatzpauschale für kleine Unternehmen zeitlich begrenzt?

In der ersten Version des neuen Cyber-Versicherungsprodukts hatten wir basierend auf unseren Schadenerfahrungen für kleine Kunden bis 2,5 Mio. Euro Umsatz eine maximale Haftzeit von 30 Tagen festgelegt. Denn wir wissen auch aus unserer Schadenpraxis, dass der Großteil der Cyber-Betriebsunterbrechungen in diesem Kundensegment wesentlich kürzer dauert als einen Monat.

Da wir aber in den Gesprächen mit unseren Vertriebspartnern vermehrt das Feedback bekamen, dass seitens der Vermittler Unsicherheiten dahingehend bestehen, ob diese Haftzeit auskömmlich ist, haben wir dieses Detail im Sinne der Versicherungsnehmer um die folgende Garantie erweitert, um den Versicherungsnehmern noch mehr Sicherheit zu geben: Wenn sie nachweisen, dass die Regulierung nach CyberClear-Standard-BU für sie vorteilhafter gewesen wäre, dann erstattet Hiscox den Differenzbeitrag bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Für die Cloud-BU wird die Garantie bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000 Euro gewährt. Diese Änderung ist beitragsneutral und rückwirkend zum 05.10.2022 wirksam.