Schadensumme 80.000 Euro
Ein Start-up-Unternehmen beauftragt eine Unternehmensberatung, „Starthilfe“ bei der Firmengründung zu geben. Leider versäumt es der Berater, den Auftraggeber über die Möglichkeiten eines staatlichen Förderprogramms für Firmengründer zu informieren. Als der Unternehmer den Fehler bemerkt, reicht er umgehend die notwendigen Anträge ein. Doch da die Frist bereits abgelaufen ist, wird der Antrag abgelehnt. Der Unternehmer verlangt Schadenersatz von seinem Berater.
- Die Berufshaftpflichtversicherung für Berater springt ein. Hiscox bezahlt den Schaden.